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Prüfungspflicht für Ihre Fusspflegetechnik!

Gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind die von Ihnen verwendeten Fusspflegegeräte in einem Abstand von maximal 2 Jahren regelmäßig einer sicherheitstechnischen Kontrolle nach VDE-0751 zu unterziehen.
 

Wir verfügen über das entsprechende Know-how und geeignete Prüf- und Messtechnik und jedes Fusspflegegerät, dass unser Haus verläßt wird einer sicherheitstechnischen Kontrolle unterzogen. Damit erhalten Sie ein:

  1. Sichheitstechnisches Protokoll, mit
  2. Datum der Durchführung,
  3. Ergebnisse der sicherheitstechnischen Kontrolle,
  4. unter Angabe der ermittelten Messwerte,
  5. der Messverfahren sowie
  6. sonstige Beurteilungsergebnisse.
Dieses Protokoll müssen Sie zumindest bis zur nächsten sicherheitstechnischen Kontrolle in 2 Jahren aufbewahren.
Abbildung: Unsere Messtechnik für Fusspflegetechnik das SECUTEC SII der Firma Gossen Metrawatt
 

Die VDE-Prüfung ist bereits in unseren Reinigungspauschalen und Reparaturleistungen enthalten. Folglich entstehen für sicherheitstechnische Kontrollen im Rahmen der von uns angebotenen Serviceleistungen keine zusätzlichen Kosten für Sie. Nutzen Sie im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz Ihrer Kundschaft die Leistungen von Futego.

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